Kleingartenkolonie
Hohenzollerndamm e.V.

Chronik des Kleingartenvereins Hohenzollerndamm

Gründerversammlung am 8. Juli 1932

Am 8. Juli 1932 wurde der Kleingartenverein „Hohenzollerndamm I“ gegründet. Das Kleingartengelände gehörte der IG-Farben bzw. den Nachfolgegesellschaften. Es ging erst in den sechziger Jahren in den Landesbesitz über. Die erste Satzung wurde von sieben Mitgliedern gezeichnet. Der Vorstand bestand aus acht Mitgliedern.

Satzungsänderung am 18. Mai 1934

Die Einvernahme der Kleingärten in den nationalsozialistischen Staat ist aus der Änderung der Satzung vom 18. Mai 1934 ersichtlich. Der Vorstand wird durch einen "Vereinsführer" ersetzt, der uneingeschränkte Vollmacht hat und auch die Satzung selbstständig ändern kann. Die Mitgliederversammlung hat nur noch eine beratende Stimme. Als Vereinsführer wurde ein Mitglied des Gründervorstands (Herr Erich Kleest) eingesetzt. Vereinsführer konnte nur werden, wer Reichsdeutscher „arischer“ Abstammung war.

Der Verein hatte von nun an u.a. auch folgende Aufgaben:

Der Verein wurde am 24. Oktober 1934 unter der Nr. 8903 mit der Bezeichnung „Kleingartenverein Gruppe Hohenzollerndamm I e. V.“ in das Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen und war damit rechtsfähig.

Die Zeit von 1934 bis 1960

Aus der Zeit von 1934 bis 1960 sind weder Schriftwechsel noch Protokolle auffindbar. Es muss davon ausgegangen werden, dass alle Unterlagen vernichtet wurden. Auch die Akten der Mitglieder wurden ausgedünnt. So konnte nicht festgestellt werden, ob Mitglieder während der Zeit des Nationalsozialismus wegen ihrer Abstammung, Religion oder politischer Einstellung diskriminiert bzw. ausgeschlossen wurden. Ebenso wenig waren Unterlagen über beabsichtige Baumaßnahmen der IG-Farben in der Vorkriegszeit vorhanden.

Änderung der Satzung am 17. Mai 1961

Am 17. Mai 1961 wurde die Satzung geändert. Die Kolonie erhielt die Bezeichnung „Kleingartenkolonie Hohenzollerndamm“. Der Verein war nicht rechtskräftig. Die Neueintragung in das Vereinsregister wurde erst wieder am 14. Dezember 1988 vorgenommen.

30-Jahrfeier am 8. Juli 1962

Am 08. Juli 1962 wurde ein 30-jähriges Stiftungs-, Sommer- und Kinderfest gefeiert.

Die Zeit von 1963-1983

Die Zeit von 1963-1983 war durch ständige Bedrohungen geprägt. Um den Erhalt jeder Parzelle wurde erbittert gekämpft. Ein Verlust von Parzellen durch den Autobahnabzweig konnte nicht verhindert werden; im Übrigen war der Einsatz erfolgreich.

Durch den Bau des Wilmersdorfer Abzweigs mussten 70 Parzellen aufgegeben werden (Bebauungsplan X/45 vom 02.02.1968). Die Anzahl der Parzellen verringerte sich unter Berücksichtigung der Teilung größerer Parzellen von 180 auf 116 (einschl. Vereinsparzelle). Außerdem wurden die 6 Parzellen in der Kalischer Str. von der Hauptkolonie getrennt.

Bebauungsplan IX-137 vom 2. Februar 1978

Der Bebauungsplan sah für unsere Kolonie eine Bebauung für Gemeinschaftseinrichtungen (Finanzverwaltung, Kindertagesstätte, Jugendwerkheim) und Wohnbauten mit Spiel- und Kommunikationsflächen vor. Hiergegen wurde energisch protestiert. Es wurden tausende Unterschriften gesammelt, Transparente angebracht und Protestschreiben veröffentlicht.

Unsere Proteste, aber auch die Unterstützung durch das Bezirksamt Wilmersdorf, führten schließlich zum Erfolg. Der Bebauungsplan IX-137 wurde mit Bekanntmachung vom 27. Oktober 1982 aufgehoben. Es blieb nur wenig Zeit, uns über den Erfolg zu freuen. Die nächste Bedrohung ließ nicht lange auf sich warten.

Wohnbebauung durch die Gehag

Am 29. Juli 1983 wurden wir durch eine Veröffentlichung im „Tagesspiegel“ schockiert: Der damalige Finanzsenator plante, 60% des Koloniegeländes von Gehag und Bezirk bebauen zu lassen. Von den etwa 35000 m² wären der Kolonie nur noch rund 14.000 m² geblieben.

Wieder musste energisch protestiert werden. Etwa 450 Mitglieder und Anrainer beteiligten sich an einem Protestmarsch zum Fehrbelliner Platz. Außerdem wurden 2000 Unterschriften gegen die Bebauung gesammelt und Presseveröffentlichungen veranlasst.

Die Wende brachte schließlich eine Eingabe an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses. Hier konnte darauf hingewiesen werden, dass der Hohenzollerndamm mit der Kreuzung Konstanzer Str. und dem Wilmersdorfer Abzweig täglich von 7-19 Uhr von mehr als 50.000 Kraftfahrzeugen genutzt und der Autobahnstadtring in der Zeit mit mehr als 70.000 Kraftfahrzeugen belastet wird.

Am 10. November 1983 wurde vor dem Petitionsausschuss festgestellt, dass ökologische Gründe eine Wohnbebauung der Kolonie nicht zulassen und es auch Mietern nicht zuzumuten ist, unmittelbar an der Stadtautobahn und am stark befahrenen Hohenzollerndamm zu wohnen. Der Gehag wurde daraufhin Ersatzgelände für eine Bebauung zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wurden Maßnahmen eingeleitet, um unsere Kolonie im Flächennutzungsplan als Kleingartengelände auszuweisen.

Der Flächennutzungsplan vom 08. April 1994 - FNP 84

Unsere Kolonie wurde im FNP 84 als Kleingartengelände ausgewiesen. Von der Bezirksverordnetenversammlung Wilmersdorf wurde am 06. Mai 1986 ein Bebauungsplan (IX-45-1) aufgestellt, um die Kolonie endgültig als Kleingartengelände abzusichern. Der Beschluss zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wurde am 27. September 1991 der zuständigen Senatsverwaltung zugeleitet. Sie teilte sowohl dem Bezirksamt als auch uns am 10. März 1992 folgendes mit: „Bei der Kolonie am Hohenzollerndamm, die durch den Bebauungsplan IX-45-1 nach dem Willen des Bezirksamtes Wilmersdorf als Dauerkolonie festgesetzt werden soll, hat die Senatsverwaltung empfohlen, das Verfahren vorerst ruhen zu lassen. So verfährt mein Haus in allen ähnlichen Fällen, in denen die Festsetzung von Bebauungsplänen den in Vorbereitung befindlichen neuen Flächennutzungsplan durch Präjudizien belasten würde. In der Sache habe ich nach wie vor die Absicht, bei der Beurteilung der Kolonie Hohenzollerndamm der Position des Bezirkes Wilmersdorf zu folgen.“

Wir hatten zu dieser Zeit volles Vertrauen zu Herrn Senator a. D. Dr. Hassemer. Nach der Ausweisung unserer Kolonie im FNP-84 als Kleingartengelände und der Aufstellung des Bebauungsplanes durch die Bezirksverordnetenversammlung Wilmersdorf zur endgültigen Absicherung haben wir unverzüglich sehr arbeitsaufwendige Maßnahmen eingeleitet, die hohe Kosten verursachten, aber nach der uns in Aussicht gestellten Anerkennung als Dauerkleingartenkolonie gerechtfertigt waren.

60-Jahrfeier am 22. und 23. August 1992

Wir hatten allen Grund, das 60-jährige Jubiläum unserer Kolonie mit einem großen Fest zu feiern:

Es wurde an zwei Tagen außerhalb der Kolonie in der Berliner Str. gefeiert. Wir bedauerten es sehr, dass Herr Senator a. D. Dr. Hassemer sich aus terminlichen Gründen entschuldigen ließ. Seine Vertreterin, Frau Glücklich, und auch der damalige Bezirksbürgermeister, Herr Dohm, erklärten übereinstimmend, dass sich an der Absicht, die Kolonie endgültig abzusichern, nichts geändert habe. Es war ein Trugschluss, wie wir nur kurze Zeit später feststellen mussten.

Der Flächennutzungsplan vom 23. Juni 1994 - FNP 94

Die Nutzungsplanänderung mit dem FNP 94 statt Kleingärten jetzt wieder Wohnungsbau, traf uns vollkommen unvorbereitet. Die Nutzungsänderung wurde begründet mit einem Wohnungsbedarf (Fehlen von 100 000 Wohnungen) und einem erwarteten beachtlichen Bevölkerungszuwachs. Nur eine Wohnbebauung mit großer Wohnungsdichte auf unserem Koloniegelände (Wohnbaustufe W1 = mind. 6 Geschosse) könne den großen Bedarf an Wohnungen sicherstellen. Nach den vielen Versprechungen in den vorangeganenen 10 Jahren haben wir den Wortbruch nicht verstanden. Wir waren zunächst sprachlos, dann aber fest entschlossen, noch einmal alle Kräfte für den Erhalt unserer Kolonie einzusetzen.

Unseres Erachtens wurden u.a. folgende Bestimmungen nicht beachtet:

  1. Das Gebot der gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander
    Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches sind schon bei der Aufstellung eines FNP die öffentlichen und die privaten Belange gegen- und untereinander gerecht abzuwägen. Mit der Nutzungsänderung wurde dieses Gebot der gerechten Abwägung verletzt. Die Bedeutung der Privatbelange wurde verkannt. Die Mitglieder der Kolonie Hohenzollerndamm e.V. haben im Vertrauen auf die Glaubwürdigkeit der Politiker zwischen 1984 und1994 hart gearbeitet, um die Kolonie „kleingartengerecht“ herzurichten und für Besucher zu öffnen. Die finanziellen Leistungen erreichten sechsstellige Beträge und sind nicht annähernd abzuschätzen.
    Die öffentlichen Belange wurden dagegen in einer Weise berücksichtigt, die zur objektiven Gewichtigkeit der privaten Belange außer Verhältnis stehen. Weder der angeführte Bedarf von 100.000 Wohnungen noch der erwartete Bevölkerungszuwachs sind eingetreten. Statt des zusätzlichen Bedarfs von 100.000 Wohnungen, stehen mehr als 100.000 Wohnungen leer.
    Mit Schreiben vom 04. Februar 1997 wurden auch offiziell Mängel in der Abwägung nach §§ 214 Abs. 3 und 215 Abs. 1, Nr. 2 des Baugesetzbuches geltend gemacht.

  2. Die Beachtung ökologischer Gesichtspunkte
    Obwohl 1984 nur in sehr eingeschränktem Umfang Bauland zur Verfügung stand, wurde eine Bebauung unserer Kolonie aus ökologischen Gründen nicht für zulässig gehalten und der Gehag Ersatzgelände für den Wohnungsbau zugewiesen. Diese Tatsache kann man nicht bestreiten; die Senatsverwaltung hat es auch nicht getan. Seither hat sich die Umweltbelastung noch drastisch verschlechtert. Wenn 1984 ökologische Gründe eine Bebauung nicht zuließen, müsste dies heute erst recht gelten. Es hat bis jetzt auch keiner ernsthaft behauptet, dass 1994 ökologische Gründe nicht mehr denselben Stellenwert haben wie im Jahr 1984. Man könnte dies auch nicht verstehen; das Gegenteil müsste der Fall sein, da seit der Wiedervereinigung erheblich mehr Baulandreserven zur Verfügung stehen.

  3. Die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte, sowie die Glaubwürdigkeit
    Die Kolonie bestand 1994 bereits 62 Jahre. Wir hatten seinerzeit der Senatsverwaltung mitgeteilt, dass fast die Hälfte der Mitglieder älter als 60 Jahre ist. Älteren, aber auch körperlich geschwächten Gartenfreunden fehlt die Kraft für einen Neubeginn an anderer Stelle. Sie sind keine Schachbrettfiguren, die man einfach umsetzen kann und verlieren mit ihrem Garten einen wichtigen Teil ihrer Lebensqualität und Lebensfreude.

Wegen der Nutzungsänderung durch den FNP 94 wurde der Bebauungsplan IX-45-1 am 10. Januar 1995 wieder aufgehoben.

Unsere Aktivitäten nach Inkrafttreten des FNP 94 bis Ende 1994

Wir haben immer die Auffassung vertreten, dass eine Kleingartenanlage nicht nur ein Privileg für Kleingärtner ist, sondern auch die Mitbürger einen Anspruch darauf haben, sich an dem Grün zu erfreuen. Unser Bestreben galt jetzt, die Wilmersdorfer Mitbürger noch mehr als bisher mit „ins Boot“ zunehmen. Uns war bewusst, dass der Ausbau der Kolonie die einzige Möglichkeit war, die Politiker zu überzeugen, dass Kleingärten eine wichtige Funktion für alle Mitbürger haben.

Schon 1994 wurden alle Eingangstore entfernt und durch berankte Bögen ersetzt. Außerdem wurden besucherfreundliche Eingangsschilder angebracht.

In der Folgezeit wurden die restlichen Wege befestigt und alle Treppenstufen entfernt, damit Rollstuhlfahrer und Mütter/Väter mit ihren Kinderwagen freie Fahrt haben.

Einweihung unseres neuen Vereinsheims am 14. September 1996

Die Vereinsparzelle ist 466 m² groß. Die Größe des Vereinsheims beträgt einschließlich der sanitären Anlagen ca. 60 m². Das Vereinsheim ist zum Mittelpunkt des Vereinslebens geworden. Es wird regelmäßig von Mitgliedern und Fördermitgliedern für Feiern angemietet.

Erneute akute Bedrohung am 11. März 1997

Mitte März 1997 erhielten wir folgende Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie:

„Der Beirat für Städtebau und Stadtgestaltung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie hat Empfehlungen für den Wohnungsbau auf umstrittenen Flächen in Wilmersdorf, Steglitz und Zehlendorf gegeben. Der Beirat empfiehlt, in seiner Stellungnahme an die Senatsverwaltung, die innerstädtischen Kleingartenflächen, die im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt sind, sobald wie möglich für den Wohnungsbau in Anspruch zu nehmen.“

Wir waren schockiert, wenn wir auch davon ausgegangen sind, dass unter „sobald wie möglich“ erst nach Ablauf der Schutzfrist im Jahre 2004 gemeint sein könnte.

Wie ernst die Empfehlung des Beirats genommen werden musste, zeigte auch ein Artikel in der Berliner Morgenpost vom 4. Juli 1997:

Von den akut bedrohten 19 Kolonien lagen allein acht in Wilmersdorf. Wir geben nicht auf, war unsere Devise. Unsere Bemühungen um den Erhalt der Kolonie haben wir noch verstärkt.

Einrichtung einer Ruhezone für Besucher

Am 07. Juni 1997 übergaben wir in Anwesenheit des BV-Vorsitzenden, Herrn Harri Wuttke, der Öffentlichkeit eine Ruhezone mit vier Bänken und zwei Tischen zum Verweilen. Das Bezirksamt Wilmersdorf hatte diesem Projekt zugestimmt. Auf den breiten Koloniewegen wurden nach und nach vier weitere Bänke aufgestellt, sodass insgesamt acht Bänke und zwei Tische für Besucher zur Verfügung stehen.

Waldbaumaktion im Herbst 1997

Der Bezirksverband Wilmersdorf hatte in der Delegiertenversammlung am 27.Mai 1997 die Kolonien gebeten, alle lt. Baumschutzverordnung unter schutzstehende Waldbäume zu registrieren und dem Grünflächenamt zu melden. Wir haben diese Gelegenheit genutzt, gleichzeitig auch die noch nicht geschützten Waldbäume zu erfassen und die betroffenen Mitglieder in einem persönlichen Schreiben auf das vertragswidrige Anpflanzen hingewiesen. In dem Schreiben wurde auch zum Ausdruck gebracht, dass nicht nur gegen kleingartenrechtliche Bestimmungen verstoßen wird, sondern auch die Bemühungen des Vorstandes zum Erhalt der Kolonie unterlaufen werden. Der Bitte des Vorstandes, die Bäume zu entfernen, sind alle Mitglieder gefolgt.

Bildung einer Frauengruppe

Am 16. April 1998 wurde eine Frauengruppe gegründet. In sporadischen Abständen möchten die Frauen vor allem klönen, basteln, aber auch beratschlagen, was in unserer Kolonie noch verbessert werden kann. Sie suchen ferner Kontakt zu Frauengruppen anderer Kolonien, um soweit wie möglich gemeinsam etwas zu unternehmen. Einmal im Monat trifft sich darüber hinaus die Frauengruppe Wilmersdorfs in unserem Vereinsheim.

Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft

Mit Feststellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I vom 22. Februar 1999 wurden wir ab 1. Januar 1998 als gemeinnützige Körperschaft anerkannt und von der Körperschaftssteuer sowie Gewerbesteuer befreit.

Ab 1. Januar 2000 sind wir berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (sog. Spendenbescheinigungen) für die steuerliche Begünstigung der Zuwendungen auszustellen.

Um dieses Ziel zu erreichen, waren eine Satzungsänderung und ein umfangreicher Schriftwechsel erforderlich.

Aufgrund der anerkannten Gemeinnützigkeit sind wir auch von der Zahlung diverser Gebühren befreit.

Initiative des Landesverbandes „Nutzen wir das Wahljahr“

Im Februar 1999 (siehe Berliner Gartenfreund 02/99) wurde vom Landesverband eine Initiative „Nutzen wir das Wahljahr“ angeregt. Wir sind insbesondere im Hinblick auf die erneute akute Bedrohung ab März 1997 der Anregung gefolgt und haben einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie, mit dem Bezirksamt Wilmersdorf und allen politischen Parteien geführt.

In dem Antwortschreiben des Bezirksamtes Wilmersdorf kam zum Ausdruck, dass es einer Verlängerung der Schutzfrist bis zum Jahre 2014 nicht ablehnend gegenüberstehe. Es ist ferner angeführt, dass der Schlüssel für eine Änderung des Flächennutzungsplanes allein bei der Senatsverwaltung liege.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie teilte uns am 02. August 1999 mit, dass sie mit uns darin übereinstimme, dass die Wachstumsprognosen für Berlin nicht wie 1994 erwartet eingetreten sind. Gegenwärtig sehe man aber keinen Anlass, den Flächennutzungsplan zu ändern. Eine Inanspruchnahme unserer Kolonie könne nach Ablauf der vom Abgeordnetenhaus beschlossenen 10-jährigen Schutzfrist nur dann erfolgen, wenn ein festgesetzter Bebauungsplan vorliegt und andere Flächenreserven für die beanspruchte bauliche Nutzung nicht zu Verfügung stehen. Derzeit bestehe nicht die Absicht, einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen, sodass mit einer Inanspruchnahme der Kolonie mittelfristig nicht zu rechnen sei.

Wir haben unsere Initiative als Teilerfolg gewertet. Während 1997 noch von einer sofortigen Inanspruchnahme nach Ablauf der Schutzfrist im Jahre 2004 die Rede war, wurde jetzt zugestanden, dass mittelfristig nicht mit einer Inanspruchnahme unserer Kolonie zu rechnen sei. Außerdem dürfe sie auch nur in Anspruch genommen werden, wenn andere Flächen für die vorgesehene bauliche Nutzung nicht zur Verfügung stehen.

Paradies für kleine Gärtner - Durchwegung des Weidenweges

Am 05. Juli 1999 hatte die Kita in der Westfälischen Str. beantragt, ihr eine Lernparzelle für Kitakinder zur pädagogischen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Der Antrag wurde von 119 Eltern der Kitakinder mit ihrer Unterschrift unterstützt. Nach Abstimmung mit der Leiterin der Kita, Frau Renate Pröh, wurde von folgenden Prämissen ausgegangen:

Alle Voraussetzungen wurden innerhalb weniger Monate geschaffen. Mit Wirkung vom 31. Oktober 1999 wurde zwischen dem Bezirksamt Wilmersdorf und dem Bezirksverband ein Unterpachtvertrag für die Nutzung der Parzelle 73a (Größe = 92,20 m²) abgeschlossen. Mit der Durchwegung des Weidenwegs von der Berliner Str. bis zur Kinderparzelle ist das Vereinsheim von der Kinderparzelle schnell zu erreichen.

Mit der Durchwegung des Weidenwegs wurde ebenfalls eine Auflage erfüllt, die im Bebauungsplan zur endgültigen Absicherung unserer Kolonie enthalten war. In einer mit dem Bezirksamt Wilmersdorf am 31. Oktober 1999 getroffenen Vereinbarung wurde festgelegt, dass die Pacht und die öffentlichen Ausgaben, Aufwendungen für Reparaturen etc. und das Wassergeld bis zu einem Höchstbetrag (= 50m³) von der Kolonie getragen werden. Am 20. Mai 2000 wurde die Kinderparzelle in Anwesenheit unserer Bezirksbürgermeisterin, Frau Monika Thiemen, des LV- Vizepräsidenten, Peter Ehrenberg, und des 2. Vorsitzenden des Bezirksverbandes, Frank Sommer, der Kita übergeben.

2001: Verlängerung der Schutzfrist bis 2014

Am 26. Oktober 2001 teilte uns Herr Senator Strieder in einem persönlichen Schreiben mit, dass der Senat von Berlin am 09. Oktober 2001 beschlossen hat, für die Kolonie Hohenzollerndamm e.V. die Schutzfrist bis zum Jahre 2014 zu verlängern. Wir haben uns über die Verlängerung der Schutzfrist sehr gefreut. Die letzten drei Protestschilder haben wir am 15. November 2001 entfernt. Die Schutzfrist wurde später bis zum Jahr 2020, dann bis 2030 verlängert.

2013: Finanznöte und Rettung durch die Pächter

Doch auch nach diesem Aufatmen gab es bald wieder schwierige Zeiten für die Kolonie. Im Jahr 2013 wurde ein ehemaliges Vorstandsmitglied wegen der Veruntreuung von Vereinsgeldern rechtskräftig verurteilt. Dem Verein war ein erheblicher Schaden entstanden, der ihn in Zeiten eines ohnehin unsicheren Fortbestandes der Kolonie nahe an den finanziellen Abgrund führte. Zu dieser Zeit unterlag die Kleingartenkolonie Hohenzollerndamm einer Schutzfrist bis 2020, eine wirklich dauerhafte Sicherung war nicht vorgesehen (Lesen Sie hierzu auch den Beschluss der BVV Wilmersdorf "Kleingartenkolonie Hohenzollerndamm sichern" aus dem März 2013.) Die damaligen Mitglieder gaben dem Verein zur Sicherung seiner Liquidität daher ein Darlehen. Nur dank des Gemeinschaftssinns und Zusammenhalts aller Pächter konnte so die Kolonie erhalten werden.

2020: Verlängerung der Schutzfrist bis 2030

Im Jahr 2016 begann dann die Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplanes (KEP), der Grundlage der Schutzfristen. Weiterhin setzte sich der über die Jahre wechselnde Vorstand für den Erhalt unserer Kolonie ein. Im Februar 2018 wurde zum Beispiel auf tv.berlin ein Fernsehbeitrag über den unsicheren Fortbestand unserer Kolonie ausgestrahlt. Wer sich den Beitrag erneut ansehen möchte, kann dies auf YouTube tun: youtu.be/Ih7wgXC637c.

Der neu erarbeitete KEP sah dann laut Veröffentlichung im Jahr 2020 den dauerhaften Erhalt von ca. 82 % der Kleingartenfläche in Berlin vor, weitere 9,6 % sollten zunächst bis 2030 gesichert werden. Zu diesen 9,6 % gehörte auch unsere Kolonie. Mit dem Beschluss des Senats vom 25.08.2020 war die Sicherung unserer Kolonie bis 2030 so gut wie gesetzt, der KEP musste nun noch vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Den "KEP" finden Sie hier. Die Anlage zum KEP mit den Übersichtskarten der zu sichernden Gärten finden Sie hier.

Die Gründe, die für einen Erhalt der Kleingärten sprechen, waren und sind vielfältig. Sie sind grüne Lungen der Stadt, sorgen in einer versiegelten Stadt für Abflussfläche für starke Regenfälle, kühlen die sich immer stärker erhitzenden Städte herunter, bieten Pflanzen und Tieren in der Stadt einen Schutzraum und sorgen so für den Artenerhalt, bieten Platz für Erholung und Bewegung auch für die Anwohner, sind Erzeuger gesunder Nahrungsmittel, bieten eine Plattform zur aktiven Integration vieler Nationen, dienen der psychischen und physischen Gesundheit, führen Familien und Freunde zusammen ebenso wie Fremde. All dies ist längst erwiesen und muss leider auch immer wieder neu belegt werden, da diese guten Gründe für den Erhalt immer wieder vergessen wurden und werden. Es wurde zum Beispiel eine Studie zum (positiven!) Effekt der Kleingärten auf das Stadtklima veröffentlicht. Auch unsere Kolonie hatte Gärten zur Erforschung bereit gestellt. Das Ergebnis der Studie (leider nur auf Englisch) finden Sie hier.